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Rechtsbelehrung: Sobald ein Patient hier im Hause Physio2020 einen Behandlungstermin vereinbart, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gemäß den §§ 611 ff BGB zwischen Physio2020 und dem betreffenden Patienten zu Stande. Der Patient unterbreitet Physio2020 ein Angebot zum Vertragsschluss (Bitte um Terminvereinbarung), das durch die Benennung eines konkreten Termins seitens Physio2020 schlüssig angenommen wird. Hierdurch kommt ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB wirksam zu Stande; die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (zum Beispiel Schriftform) ist nicht erforderlich. Der Vertrag kann auch fernmündlich geschlossen werden.
Wird Ihnen aufgrund Ihrer Anfrage ein Termin angeboten, muss dieser Termin mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen wollen oder können. Bei späteren Absagen stellen wir Ihnen unseren Ausfall privat in Rechnung (§615 BGB). Ausführliche Erläuterungen finden Sie hier (Erläuterungen zu Ausfallrechnungen).
Ich habe den Text zur Erläuterung von Ausfallrechnungen im Säumnisfall gelesen
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