Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hängen in der Praxis aus und sind auf der Internetseite nachzulesen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Praxis für Physiotherapie Physio2020 (Inhaberin: Susanne Biagi)
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
Folgende AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind Bestandteil Geschäftsvorgänge mit der Praxis für Physiotherapie Physio2020. Nebenabreden gelten nur mit schriftlicher Bestätigung per Briefpost, Telefax (nicht E-Mail) als anerkannt. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.
§ 2 Behandlung
Alle Behandlungen erfolgen gemäß der Maßgabe des jeweils gültigen Rahmenvertrages für Physiotherapeuten mit dem Ziel, den Patienten ganzheitlich zu behandeln. Das heißt, die Beseitigung oder Linderung bestehender gesundheitlicher Beeinträchtigung wird mit den gegebenen und zur Verfügung stehenden Mitteln zeitnah angestrebt. Der Therapeut erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Therapeut ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Die Therapie kann nur in einer angenehmen, entspannten und von Vertrauen geprägten Atmosphäre geschehen. Die Behandlungszeiten richten sich nach den Vorgaben des jeweils gültigen Rahmenvertrages. Zu den von den Krankenkassen in der Behandlungszeit vergüteten Zeiten zählen u.a. auch Terminvergaben, Klärung von Rückfragen, Vor- und Nachbereitungszeiten sowie Dokumentationen. Alle durchgeführten Therapien erfolgen nach Absprache mit dem Patienten, welcher sich verpflichtet, alle Fragen zu seiner Person, insbesondere die, die seine Gesundheit und den bisherigen Therapieverlauf betreffen, umfassend und wahrheitsgetreu zu beantworten.
§ 3 Termine
Vereinbarte Termine sind wahrzunehmen. Sollte ein Termin aus wichtigem Grund nicht wahrgenommen werden können, so ist dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Praxis persönlich oder telefonisch mitzuteilen. Andernfalls kann die Praxis dem Patienten die Kosten für den nicht wahrgenommenen Termin in Rechnung stellen.
§ 4 Qualitätsnachweis
Alle in der Praxis angestellten Physiotherapeuten haben eine staatlich anerkannte Prüfung abgelegt und dürfen die Berufsbezeichnung „Physiotherapeut/in“ tragen. Zusätzliche Therapie-Ausbildungen (z.B. Manuelle Therapie oder Lymphdrainage) des jeweiligen Therapeuten/in sind durch Zertifikate nachgewiesen. Wir schulen unser Personal regelmäßig, um den bestmöglichen Behandlungserfolg gewährleisten zu können. Jedoch kann es entsprechend des vorliegenden Beschwerdebildes unterschiedliche Therapieansätze geben.
§ 5 Preise/Zahlungsbedingungen
Kassenpatienten: Die Abrechnung erfolgt über unser Abrechnungszentrum mit den Krankenkassen direkt. Der Patient hat je Heilmittelverordnung eine Zuzahlung zu leisten. Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach der Art der verordneten Therapie sowie der Anzahl der verschriebenen Einheiten. Die Zuzahlung ist in bar zu entrichten und wird zum ersten Behandlungstermin fällig. Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung müssen diese Kosten nicht übernehmen.
Selbstzahler: Die Honorarvereinbarung für Privatleistungen werden mittels eines Behandlungsvertrages geregelt. Die Kosten der entsprechenden Leistungen orientieren sich an den Grundkosten der GKV-Leistung als Basissatz und wird mit dem 1,4-fachen Satz berechnet. Selbstzahler erhalten am Ende ihrer Behandlung eine Abschlussrechnung zur Überweisung mit einem vereinbarten Zahlungsziel von 4 Wochen. Skontovereinbarung gibt es nicht. Zahlungsziel-überschreibungen berechtigen die Praxis zur Berechnung von Verzugszinsen in banküblicher Höhe. Zahlungsverzug führt zur sofortigen Fälligkeit aller noch offenen Forderungen der Praxis gegenüber dem Kunden. Bei Zweifeln an der Liquidität des Kunden ist die Praxis berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Ist der Kunde mit seinen Verpflichtungen im Rückstand, so ist die Praxis vorbehaltlich sonstiger Ansprüche zur umgehenden Behandlungseinstellung berechtigt. Dadurch entstandene Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt und ggf. resultierende Schadenersatzansprüche geltend gemacht.
§ 6 Änderung der AGB, Leistungsbeschreibung, Preise
Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der Preise werden dem Kunden schriftlich per Aushang in der Praxis mitgeteilt. Auf Verlangen werden die AGB dem Kunden ausgehändigt. Die Änderungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde ihnen nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Mitteilungen schriftlich (nicht per E-Mail) widerspricht.
§ 7 sonstige Bedingungen
Der Patient bestätigt, dass er mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist. Andernfalls muss ein gesetzlicher Vertreter für den Behandlungszeitraum die vertraglichen Verpflichtungen durch Unterschrift bestätigen. Der Patient kann die Rechte und Pflichten des Behandlungsvertrages nicht auf Dritte übertragen. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingungen möglichst nahekommt.