Praxisablauf

Erläuterung von Ausfallrechnungen im Säumnisfall

Werte Patientinnen und Patienten,
die Physiotherapie Physio2020 (Inhaberin: Susanne Biagi), im folgenden Physio2020 genannt, stellt, wie andere vergleichbare Behandlungseinrichtungen auch, seinen Patienten für den Fall, dass von diesen Behandlungsterminen nicht wahrgenommen oder nicht rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin) abgesagt werden, den kassenüblichen Satz in Rechnung. Obwohl dies gängige Praxis ist, ist diese Vorgehensweise bereits mehrfach bei Betroffenen auf Unverständnis und Ablehnung gestoßen. Wir wollen deshalb an dieser Stelle den Grund und die Rechtsgrundlage für diese Vorgehensweise näher erläutern.

1. Sobald ein Patient hier im Hause einen Behandlungstermin vereinbart, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gemäß den §§ 611 ff BGB zwischen Physio2020 und dem betreffenden Patienten zu Stande. Der Patient unterbreitet Physio2020 ein Angebot zum Vertragsschluss (Bitte um Terminvereinbarung), das durch die Benennung eines konkreten Termins seitens Physio2020 schlüssig angenommen wird. Hierdurch kommt ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB wirksam zu Stande; die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (zum Beispiel Schriftform) ist nicht erforderlich. Der Vertrag kann auch fernmündlich geschlossen werden.

2. Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages ist Physio2020 verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Räumlichkeiten, Behandlungsmaterialien und Therapeuten zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren muss ausreichend Behandlungszeit reserviert werden. Im Gegenzug erhält Physio2020 den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Behandlung.
Der Patient ist vertraglich berechtigt, die Behandlung von Physio2020 einzufordern. Er ist verpflichtet, den Vergütungsanspruch zu bezahlen (bei gesetzlich Versicherten wird der Vergütungsanspruch durch den Versicherer erstattet, sofern vom Patienten ein gültiges Rezept vorgelegt wurde).

3. Nimmt der Patient, gleich aus welchem Grunde, den vereinbarten Behandlungstermin nicht wahr, so spricht das Gesetz von Annahmeverzug des Gläubigers (hier: des Patienten). Was in diesem Fall mit dem Vergütungsanspruch geschieht, regelt das Gesetz in § 615 S.1 BGB.
Physio2020 wird, bezogen auf den versäumten Behandlungstermin, von seiner Pflicht zur Behandlung befreit, behält aber den vereinbarten Vergütungsanspruch gemäß § 615 S.1 BGB. Der Inhalt dieses Paragraphen lautet:

„Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.“

Der Grundgedanke des Gesetzes ist der, dass der Dienstleister im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit auf den Vergütungsanspruch angewiesen ist. Er stellt Zeit, Personal, Räumlichkeiten und Behandlungsmaterialien zur Verfügung. Es sind also kostenintensive Dispositionen zu treffen. Er soll deshalb seinen Vergütungsanspruch nicht aufgrund von Vorkommnissen verlieren, die im Risikobereich des Dienstberechtigten (hier: des Patienten) liegen.

Der Vergütungsanspruch bleibt daher unabhängig davon bestehen, ob der Patient schuldlos an der Wahrnehmung des Termins gehindert war, oder ob ein schuldhaftes Verhalten zu Grunde lag.

4. Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, dass auch im Falle der Nichtwahrnehmung oder Absage eines vereinbarten Behandlungstermins der Vergütungsanspruch für diesen Termin grundsätzlich bestehen bleibt. Allerdings sind wir gemäß § 615 S.2 BGB verpflichtet, das durch die Nichtwahrnehmung des Behandlungstermins freiwerdenden Behandlungspotenzials anderweitig zu nutzen und den Termin möglichst mit anderen Patienten zu belegen. Soweit dies gelingt, kann und wird der Vergütungsanspruch gegen den säumigen Patienten nicht realisiert. Darüber hinaus sehen wir von der Geltendmachung des Vergütungsanspruchs generell dann ab, wenn der Behandlungstermin 24 Stunden vorher abgesagt wird. Auf der anderen Seite muss der Vergütungsanspruch immer dann geltend gemacht werden, wenn der Patient ohne jede Rücksprache einfach zum Behandlungstermin nicht erscheint. Physio2020 hat in diesem Fall grundsätzlich keine Möglichkeit, den Termin anderweitig zu vergeben. Wird der Termin zwar abgesagt, dies aber nicht 24 Stunden vorher, so sind wir bemüht den Termin an andere Patienten zu vergeben. Soweit dies nicht gelingt, muss auch in diesem Fall der Vergütungsanspruch geltend gemacht werden.

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Bundesministerium des Innern auf seiner Internetseite wie folgt über „Beihilfe“ informiert:

„Beamtinnen und Beamte sind wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet, das Risiko von Krankheiten und Pflegebedürftigkeit für sich und ihre Familien selbst abzusichern und Vorsorge zu leisten.

Beihilfe und private Vorsorge ergänzen sich
Die Beihilfe ergänzt lediglich die zumutbare Eigenvorsorge. Die beihilfeberechtigte Person muss daher für die von der Beihilfe nicht übernommenen Kosten für Behandlungen, Medikamente und ähnliches selbst aufkommen. In der Regel wird deshalb eine entsprechende private Krankenversicherung abgeschlossen.

Nicht alle Kosten werden erstattet
Nicht alle Aufwendungen werden als beihilfefähig anerkannt. So sind etwa manche Behandlungsmethoden oder Arzneimittel von der Erstattung voll oder teilweise ausgeschlossen. Es ist auch möglich, von den beihilfefähigen Aufwendungen Eigenbehalte abzuziehen. Das heißt, ein Teil der Kosten muss die Beamtin oder der Beamte selbst tragen. Die Regelungen orientieren sich grundsätzlich für den Bereich des Bundes an der gesetzlichen Krankenversicherung. …“

Quelle: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/beihilfe/beihilfe-node.html

Wir berechnen als Heilmittelerbringer für Privatleistungen den 1,4-fachen Satz der durch die gesetzlichen Krankenkassen festgeschriebenen Leistungserstattung (Basissatz). Sie erhalten von uns vor Behandlungsbeginn einen Behandlungsvertrag, in dem alle behandlungsrelevanten Positionen (inkl. Preisen) aufgelistet sind.

Die erstattungsfähigen Höchstbeträge der Beihilfe variieren individuell (30%, 50%, 75%). Ebenso gibt es unterschiedliche Tarifmodelle (A, B, C) Ihrer privaten Vorsorge zur Beihilfe. Klären Sie daher rechtzeitig, ob Sie ggf. zu einer Zuzahlung verpflichtet sind.

Haben Sie noch Fragen? Dann zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen.
Ihr Praxisteam von Physio2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Praxis für Physiotherapie Physio2020 (Inhaberin: Susanne Biagi)

§ 1 Allgemeine Bestimmungen
Folgende AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind Bestandteil Geschäftsvorgänge mit der Praxis für Physiotherapie Physio2020. Nebenabreden gelten nur mit schriftlicher Bestätigung per Briefpost, Telefax (nicht E-Mail) als anerkannt. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.

§ 2 Behandlung
Alle Behandlungen erfolgen gemäß der Maßgabe des jeweils gültigen Rahmenvertrages für Physiotherapeuten mit dem Ziel, den Patienten ganzheitlich zu behandeln. Das heißt, die Beseitigung oder Linderung bestehender gesundheitlicher Beeinträchtigung wird mit den gegebenen und zur Verfügung stehenden Mitteln zeitnah angestrebt. Der Therapeut erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Therapeut ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Die Therapie kann nur in einer angenehmen, entspannten und von Vertrauen geprägten Atmosphäre geschehen. Die Behandlungszeiten richten sich nach den Vorgaben des jeweils gültigen Rahmenvertrages. Zu den von den Krankenkassen in der Behandlungszeit vergüteten Zeiten zählen u.a. auch Terminvergaben, Klärung von Rückfragen, Vor- und Nachbereitungszeiten sowie Dokumentationen. Alle durchgeführten Therapien erfolgen nach Absprache mit dem Patienten, welcher sich verpflichtet, alle Fragen zu seiner Person, insbesondere die, die seine Gesundheit und den bisherigen Therapieverlauf betreffen, umfassend und wahrheitsgetreu zu beantworten.

§ 3 Termine
Vereinbarte Termine sind wahrzunehmen. Sollte ein Termin aus wichtigem Grund nicht wahrgenommen werden können, so ist dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Praxis persönlich oder telefonisch mitzuteilen. Andernfalls kann die Praxis dem Patienten die Kosten für den nicht wahrgenommenen Termin in Rechnung stellen.

§ 4 Qualitätsnachweis
Alle in der Praxis angestellten Physiotherapeuten haben eine staatlich anerkannte Prüfung abgelegt und dürfen die Berufsbezeichnung „Physiotherapeut/in“ tragen. Zusätzliche Therapie-Ausbildungen (z.B. Manuelle Therapie oder Lymphdrainage) des jeweiligen Therapeuten/in sind durch Zertifikate nachgewiesen. Wir schulen unser Personal regelmäßig, um den bestmöglichen Behandlungserfolg gewährleisten zu können. Jedoch kann es entsprechend des vorliegenden Beschwerdebildes unterschiedliche Therapieansätze geben.

§ 5 Preise/Zahlungsbedingungen
Kassenpatienten: Die Abrechnung erfolgt über unser Abrechnungszentrum mit den Krankenkassen direkt. Der Patient hat je Heilmittelverordnung eine Zuzahlung zu leisten. Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach der Art der verordneten Therapie sowie der Anzahl der verschriebenen Einheiten. Die Zuzahlung ist in bar zu entrichten und wird zum ersten Behandlungstermin fällig. Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung müssen diese Kosten nicht übernehmen.

Selbstzahler: Die Honorarvereinbarung für Privatleistungen werden mittels eines Behandlungsvertrages geregelt. Die Kosten der entsprechenden Leistungen orientieren sich an den Grundkosten der GKV-Leistung als Basissatz und wird mit dem 1,4-fachen Satz berechnet. Selbstzahler erhalten am Ende ihrer Behandlung eine Abschlussrechnung zur Überweisung mit einem vereinbarten Zahlungsziel von 4 Wochen. Skontovereinbarung gibt es nicht. Zahlungsziel-überschreibungen berechtigen die Praxis zur Berechnung von Verzugszinsen in banküblicher Höhe. Zahlungsverzug führt zur sofortigen Fälligkeit aller noch offenen Forderungen der Praxis gegenüber dem Kunden. Bei Zweifeln an der Liquidität des Kunden ist die Praxis berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Ist der Kunde mit seinen Verpflichtungen im Rückstand, so ist die Praxis vorbehaltlich sonstiger Ansprüche zur umgehenden Behandlungseinstellung berechtigt. Dadurch entstandene Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt und ggf. resultierende Schadenersatzansprüche geltend gemacht.

§ 6 Änderung der AGB, Leistungsbeschreibung, Preise
Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der Preise werden dem Kunden schriftlich per Aushang in der Praxis mitgeteilt. Auf Verlangen werden die AGB dem Kunden ausgehändigt. Die Änderungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde ihnen nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Mitteilungen schriftlich (nicht per E-Mail) widerspricht.

§ 7 sonstige Bedingungen
Der Patient bestätigt, dass er mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist. Andernfalls muss ein gesetzlicher Vertreter für den Behandlungszeitraum die vertraglichen Verpflichtungen durch Unterschrift bestätigen. Der Patient kann die Rechte und Pflichten des Behandlungsvertrages nicht auf Dritte übertragen. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingungen möglichst nahekommt.